Individuelle und persönliche Anamnese im geschützten Umfeld.

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Behandlungsindikation

Jede Patientin und jeder Patient, der psychische Beschwerden hat und psychotherapeutische Unterstützung wünscht ist für eine erste Kontaktaufnahme willkommen.

Im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde wird dann eine Verdachtsdiagnose gestellt und das weitere Vorgehen besprochen. Voraussetzung für eine Psychotherapie, die von der Krankenversicherung übernommen wird, ist eine psychische Beschwerde von Krankheitswert.

Sollte bereits von anderer Seite eine Diagnose bei Ihnen gestellt worden sein, finden Sie im folgenden eine Auflistung von Erkrankungen, die sich für eine psychotherapeutische Behandlung mit Verhaltenstherapie eignen.

 

Übersicht meiner
Behandlungs-indikationen

  • Depressive Störungen
  • Angststörungen
  • Zwangsstörungen
  • Somatoforme Störungen
  • Rezidivierende depressive Störungen
  • Dysthymie
  • Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen
  • Nichtorganische Schlafstörungen
  • Persönlichkeitsstörungen
  • Verhaltensstörungen

 

Erkrankungen,
bei denen eine
ergänzende
Psychotherapie
hilfreich ist

Bei den folgenden Erkrankungen wird eine zusätzliche fachärztliche Anbindung an eine ambulante Psychiaterin, einen ambulanten Psychiater oder eine Institutsambulanz bzw. einen somatischen Facharzt vorausgesetzt.

  • Schizophrenie
  • Psychotische Störungen
  • Schizoaffektive Störungen
  • Bipolare Störungen
  • Schwere körperliche Erkrankung

In einem gemeinsamen Gespräch ermitteln wir Ihre psychischen Beschwerden. Anschliessend prüfe ich, wie Ihnen durch eine Therapie geholfen werden kann.

JÖRN DAHLER

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