Im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde wird dann eine Verdachtsdiagnose gestellt und das weitere Vorgehen besprochen. Voraussetzung für eine Psychotherapie, die von der Krankenversicherung übernommen wird, ist eine psychische Beschwerde von Krankheitswert.
Sollte bereits von anderer Seite eine Diagnose bei Ihnen gestellt worden sein, finden Sie im folgenden eine Auflistung von Erkrankungen, die sich für eine psychotherapeutische Behandlung mit Verhaltenstherapie eignen.
Bei den folgenden Erkrankungen wird eine zusätzliche fachärztliche Anbindung an eine ambulante Psychiaterin, einen ambulanten Psychiater oder eine Institutsambulanz bzw. einen somatischen Facharzt vorausgesetzt.