Umfassendes Behandlungsangebot für eine optimale Betreuung

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Meine Patienten partizipieren aus vielen Jahren Erfahrung und von dem Wissen aus meinen Tätigkeiten in großen psychosomatischen Kliniken.

JÖRN DAHLER

Gesetzlich
Versicherte
Personen

Es werden verhaltenstherapeutische Einzel- und Gruppentherapie sowie Entspannungsverfahren angeboten. Einzeltherapie dauert in der Regel 50 min., Gruppentherapie 100 min.

Die gesetzlichen Grundlagen sind die Psychotherapie-Richtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses und die Psychotherapie Vereinbarung von Kassenärztlicher Bundesvereinigung und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen. Daraus leiten sich die verschiedenen Behandlungsoptionen ab.

Die Kosten für alle angegebenen Behandlungsformen werden von der gesetzlichen Krankenkasse  übernommen. Teilweise sind die Behandlungen antragspflichtig.


Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Durchführung der Psychotherapie (Psychotherapie-Richtlinie), 2021

Vereinbarung über die Anwendung von Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung (Psychotherapie-Vereinbarung), 2021

 

Privatversicherte,
Beihilfeberechtigte,
Selbstzahler

Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung werden bei medizinischer Notwendigkeit, entsprechend der individuellen Vertragsgestaltung, im Rahmen der privaten Krankenversicherung und Beihilfe übernommen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte per Rechnung.

Bei Selbstzahlern wird ebenfalls nach der Gebührenordnung für Ärzte und mit Rechnung abgerechnet.

 

 

 

 

Psychotherapeutische
Sprechstunde

 

Bis auf Patientinnen und Patienten nach einem stationären Krankenhaus- oder Rehaaufenthalt oder bei einem Therapeutenwechsel beginnen alle Therapien mit der sogenannten psychotherapeutischen Sprechstunde. Dies ist ein Gespräch nach vorheriger Terminabsprache und es dient zur Abklärung, ob ein Verdacht auf eine krankheitswertige psychische Störung vorliegt und welche Form von weiterer Behandlung erforderlich ist.
Dies können die folgenden Angebote in meiner Praxis sein, aber auch andere Formen von Behandlung wie z.B. Beratungsangebote, teilstationäre oder stationäre Therapien.

Gruppenpsychotherapeutische
Grundversorgung

 

Gruppentherapie mit dem Schwerpunkt auf Vermittlung von allgemeinen und grundlegenden Aspekten von psychischen Erkrankungen, deren Entstehung und Behandlung und der Möglichkeit Fragen zu ambulanter Psychotherapie zu klären.

Dieses Angebot umfasst 4 Sitzungen zu jeweils 100 min oder 8 Sitzungen zu jeweils 50 Minuten.
Hier können auch erste Erfahrungen mit einem gruppentherapeutischen Angebot gesammelt werden um zu entscheiden, ob man im weiteren Verlauf an einer Gruppentherapie teilnehmen möchte. Die Teilnahme wird nicht auf weitere Therapie angerechnet, sie ist bei der Krankenkasse anzeige-, antrags- und genehmigungsfrei, die Kosten werden aber übernommen.

Psychotherapeutische
Akutbehandlung

 

Ein einzeltherapeutisches Angebot, in dem es um kurzfristige Besserung akuter psychischer Beschwerden geht.
Sie ist auf 12 Sitzungen begrenzt und kann, wenn nicht ausreichend, auf weitergehende Therapien vorbereiten.
 

Probatorische
Sitzungen

 

Diese Gespräche stehen zu Beginn einer Kurzzeit- oder Langzeittherapie und sind die Grundlage zur weitergehenden diagnostischen Einschätzung und Therapieplanung.
Sie dienen auch zur Klärung, inwieweit von einer tragfähigen Arbeitsbeziehung für die weitere Therapie ausgegangen werden kann. Es finden 2 bis 4 Gespräche statt.

Kurz- und
Langzeittherapie

 

Nach Abschluss der probatorischen Sitzungen werden Sie als Patientin und Patient und ich als Therapeut uns gemeinsam über das weitere Vorgehen verständigen. Es gibt verschiedene Behandlungsoptionen. Bezüglich der Therapiedauer ist zu entscheiden, ob eine Kurzzeit- oder Langzeittherapie beantragt wird. Eine Kurzzeittherapie beinhaltet bis zu 24 Therapiestunden, eine Langzeittherapie bis zu 80 Stunden.
Wenn sich im Rahmen der Kurzzeittherapie herausstellt, dass weitergehender Therapiebedarf besteht, kann eine Langzeittherapie beantragt werden. Beide Therapieformen müssen bei der Krankenkasse beantragt werden und können als Einzeltherapie, Gruppentherapie oder als Kombination angewendet werden. Die genehmigten Stunden müssen nicht alle durchgeführt werden, bei ausreichender Besserung der Beschwerden kann die Therapie jederzeit beendet werden. Beide Therapieformen sind antragspflichtig.

Rezidivprophylaxe

 

Nach einer Langzeittherapie kann bei Bedarf noch ein begrenztes Kontingent für eine psychotherapeutische Betreuung, eine sogenannte Rezidivprophylaxe, in der Regel mit längeren Abständen zwischen den einzelnen Sitzungen, beantragt werden.
 

Progressive Muskelrelaxation
nach Jacobson

 

Ein bewährtes Entspannungsverfahren, das schnell erlernt und selbstständig durchgeführt werden kann.
Es können bis zu 12 Einheiten durchgeführt werden, eine Einzeltherapie dauert 25 min, eine Gruppentherapie 50 min. Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen.
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